Die Grenze für den Eintritt ins MwSt-System wird erhöht

Die Grenze für den Eintritt ins MwSt-System wird erhöhtAb dem 01. Januar 2013 erhöht sich die Grenze für den pflichtigen Eintritt ins MwSt-System, von den jetzigen 85.000,00 kn auf 230.000,00 kn. Nach Änderung des Paragraphen 22, Satz 1, Gesetz über MwSt, sind Unternehmer nicht MwSt-pflichtig, wenn der Jahreswert der Güter und Dienstleistungen, die nach Abzug der Werte der Lieferungen, die nach Paragraph 11 und 11a Gesetz über MwSt steuerfrei sind, im vorigen Kalenderjahr unter 230.000,00 kn ( ohne Mwst) liegen.

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