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Die Grenze für die quartalpflichtige MwSt wird erhöht
Ab Januar 2013 gilt: Für Unternehmer, deren Lieferwerte für Güter und Dienste im Vorjahr nicht höher als 800.000 Kuna waren (bisher war die Grenze 300.000 Kuna) kann der Zeitraum der Versteuerung vom ersten bis zum letzten Tag im Quartal sein. Diese Unternehmer können sich weiterhin auch auf Abrechnungszeiträume vom ersten bis zum letzten Tag entscheiden […]
Die Grenze für den Eintritt ins MwSt-System wird erhöht
Ab dem 01. Januar 2013 erhöht sich die Grenze für den pflichtigen Eintritt ins MwSt-System, von den jetzigen 85.000,00 kn auf 230.000,00 kn. Nach Änderung des Paragraphen 22, Satz 1, Gesetz über MwSt, sind Unternehmer nicht MwSt-pflichtig, wenn der Jahreswert der Güter und Dienstleistungen, die nach Abzug der Werte der Lieferungen, die nach Paragraph 11 […]