Die Grenze für die quartalpflichtige MwSt wird erhöht

Die Grenze für die quartalpflichtige MwSt wird erhöhtAb Januar 2013 gilt: Für Unternehmer, deren Lieferwerte für Güter und Dienste im Vorjahr nicht höher als 800.000 Kuna waren (bisher war die Grenze 300.000 Kuna) kann der Zeitraum der Versteuerung vom ersten bis zum letzten Tag im Quartal sein. Diese Unternehmer können sich weiterhin auch auf Abrechnungszeiträume vom ersten bis zum letzten Tag entscheiden (wenn sie das möchten).

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