Ab dem 01. Januar 2013 erhöht sich die Grenze für den pflichtigen Eintritt ins MwSt-System, von den jetzigen 85.000,00 kn auf 230.000,00 kn. Nach Änderung des Paragraphen 22, Satz 1, Gesetz über MwSt, sind Unternehmer nicht MwSt-pflichtig, wenn der Jahreswert der Güter und Dienstleistungen, die nach Abzug der Werte der Lieferungen, die nach Paragraph 11 […]
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